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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 31.05.1983, Az.: 1 BvL 11/80

Nichtsorgeberechtigter Elternteil; Scheidung; Verfassungsmäßigkeit; Recht zum persönlichen Umgang; Wohl des Kindes; Einschränkung ; Ausschluß

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
31.05.1983
Aktenzeichen
1 BvL 11/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11530
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 64, 180 - 192
  • JZ 1983, 703-705
  • MDR 1983, 907 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 2491-2492 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß der Gesetzgeber dem nichtsorgeberechtigten Elternteil nach der Scheidung der Ehe das Recht zum persönlichen Umgang mit seinem Kind eingeräumt hat, das vom Familienrichter eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1634 I 1, II 2 BGB).