Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 31.05.1983, Az.: 1 BvL 11/80
Nichtsorgeberechtigter Elternteil; Scheidung; Verfassungsmäßigkeit; Recht zum persönlichen Umgang; Wohl des Kindes; Einschränkung ; Ausschluß
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 31.05.1983
- Aktenzeichen
- 1 BvL 11/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11530
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 64, 180 - 192
- JZ 1983, 703-705
- MDR 1983, 907 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1983, 2491-2492 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß der Gesetzgeber dem nichtsorgeberechtigten Elternteil nach der Scheidung der Ehe das Recht zum persönlichen Umgang mit seinem Kind eingeräumt hat, das vom Familienrichter eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1634 I 1, II 2 BGB).