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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.03.1983, Az.: 1 BvL 21/80

Verfassungsmäßigkeit ; Bemessung des Arbeitslosengelds; Unverheirateter Arbeitnehmer; Unterhaltsverpflichtung; Nichtberücksichtigung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.03.1983
Aktenzeichen
1 BvL 21/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11439
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 63, 255 - 266
  • NJW 1983, 1899-1900 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes für einen nicht verheirateten Arbeitnehmer seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem nicht in seinem Haushalt lebenden Kind unberücksichtigt bleibt.