Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.11.1982, Az.: 1 BvL 16/75
Kündigungsfrist
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 16.11.1982
- Aktenzeichen
- 1 BvL 16/75
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1982, 11577
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 62, 256 - 294
- MDR 1983, 372-373 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1983, 617-621 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht zu berücksichtigen, die vor Vollendung des 35. Lebensjahres liegen (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB), während bei einem Angestellten bereits Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres mitgerechnet werden.