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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 03.11.1982, Az.: 1 BvR 620/78

Einkommensteuer ; Ehegattensplitting; Alleinstehende ; Betreuungsaufwand; Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
03.11.1982
Aktenzeichen
1 BvR 620/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11531
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 61, 319 - 357
  • JZ 1983, 195-200
  • KÖSDI 2009, 16585
  • MDR 1983, 107-108 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 271-274 (Volltext mit amtl. LS)
  • Schmidt-Bleibtreu, BB 83, 50

Amtlicher Leitsatz

1. Art. 3 I i. V. mit Art. 6 I GG gebietet nicht, das Ehegattensplitting auf die Besteuerung von Alleinstehenden mit Kindern anzuordnen.

2. Im EStR darf nicht außer acht bleiben, daß die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berufstätiger Alleinstehender mit Kind durch zusätzlichen zwangsläufigen Betreuungsaufwand gemeint sein kann, der bei Ehepaaren typischerweise nicht entsteht oder - bei Berufstätigkeit beider Ehepartner - leichter getrennt werden kann.