Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 31.08.1982, Az.: 1 BvR 684/82
Persönlichkeitsrecht ; Namensgebung; Zurückweisung eines Antrages; Eintragung eines alleinigen Vornamens
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 31.08.1982
- Aktenzeichen
- 1 BvR 684/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11612
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- StAZ 1983, 70
Amtlicher Leitsatz
Durch die Zurückweisung des Antrags, den Vornamen "Heike" als alleinigen Vornamen für ein Mädchen einzutragen, werden die Eltern nicht in ihrem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt.