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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 31.08.1982, Az.: 1 BvR 684/82

Persönlichkeitsrecht ; Namensgebung; Zurückweisung eines Antrages; Eintragung eines alleinigen Vornamens

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
31.08.1982
Aktenzeichen
1 BvR 684/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11612
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StAZ 1983, 70

Amtlicher Leitsatz

Durch die Zurückweisung des Antrags, den Vornamen "Heike" als alleinigen Vornamen für ein Mädchen einzutragen, werden die Eltern nicht in ihrem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt.