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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.07.1982, Az.: 2 BvR 1187/80
„Sasbach-Beschluss“

Eigentumsgarantie ; Gemeinde ; Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben; Prüfungsbefugnis des Richters; Rechtsschutzgewährleistung; Wirksame Abhilfe

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.07.1982
Aktenzeichen
2 BvR 1187/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11553
Entscheidungsname
Sasbach-Beschluss
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 83, 61
  • BVerfGE 61, 82 - 118
  • DVBl 1982, 940-945 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1984, 31-36
  • NJW 1982, 2173-2177 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 805-806 (Urteilsbesprechung von Akadem. Rat Rudolf Mögele)
  • NVwZ 1982, 554 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Auch außerhalb des Bereichs der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben steht einer Gemeinde das Eigentumsrecht aus Art. 14 I 1 GG nicht zu.

2. Zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes durch Art. 19 IV 1 gehört vor allem, daß der Richter - bezogen auf das als verletzt behauptete Recht - eine hinreichende Prüfungsbefugnis über die tatsächliche und rechtliche Seite des Rechtsschutzbegehrens hat sowie über eine zureichende Entscheidungsmacht verfügt, um einer erfolgten oder drohenden Rechtsverletzung wirksam abzuhelfen.