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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.06.1982, Az.: 2 BvE 2/82

Bundestag ; Abgeordneter ; Rüge des Bundestagspräsidenten; Status des Abgeordneten ; Redefreiheit des Abgeordneten; Gewährleistung des Rederechts

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.06.1982
Aktenzeichen
2 BvE 2/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11552
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 60, 374 - 383
  • DVBl 1982, 780-782 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1982, 556-557 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 379-381 (Urteilsbesprechung von RA Dr. Ludger-Anselm Versteyl)
  • NJW 1982, 2233-2234 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine "Rüge", die der amtierende Präsident des Bundestages einem Bundestagsabgeordneten erteilt, berührt in der Regel nicht dessen Status als Abgeordneten.

2. Das Grundgesetz gewährleistet die Redefreiheit des Abgeordneten im Parlament durch Art. 38 I 2 GG; sie unterfällt weder dem Schutzbereich des Art. 5 GG noch dem des Art. 2 GG.