Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 12.03.1982, Az.: 2 BvR 1112/81

Angehörige der Presse; Journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht; Bekenneranrufe; Bekennerschreiben; Organisation; Mitverantwortung für schwere Straftaten; Strafverfolgungsbehörde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.03.1982
Aktenzeichen
2 BvR 1112/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11567
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AfP 1982, 100-101
  • MDR 1982, 635-636 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1982, 253

Redaktioneller Leitsatz

Wenn bei der Presse "Bekenneranrufe" oder "Bekennerschreiben" eingehen, in denen eine bestimmte Organisation die Mitverantwortung für schwere Straftaten eingesteht, und die Presse das so erlangte Material vollständig an die Strafverfolgungsbehörde weitergegeben hat, können Angehörige der Presse sich nicht auf ihr journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO berufen.