Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 20.10.1981, Az.: 2 BvR 201/80

Architektenhonorar ; Regelung der Leistungen; Verfassungsmäßigkeit ; Anforderungen; Unterschreitung der Mindestsätze; Gesetzliche Ermächtigung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.10.1981
Aktenzeichen
2 BvR 201/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11421
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 58, 283 - 300
  • DVBl 1982, 25-27 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 373-375 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Art. 10 § 2 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4.11.1971 (BGBl. I, 1745) genügt den Erfordernissen des Art. 80 I GG.

2. § 4 II überschreitet den Rahmen, der dem Verordnungsgeber durch die gesetzliche Ermächtigung gezogen ist, soweit die Vorschrift eine Unterschreitung der Mindestsätze nur "in Ausnahmefällen" zuläßt; in diesem Umfang entspricht die Regelung nicht den Anforderungen, die Art. 12 I 2 GG an eine zulässige Regelung der Berufsausübung stellt.