Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 20.10.1981, Az.: 1 BvR 640/80
Rechtsverordnung ; Ermächtigung durch Gesetzgeber; Versetzung eines Schülers; Rechtsstaatliches Bestimmtheitserfordernis; Voraussetzung für Entlassung; Festlegung durch Gesetzgeber
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 20.10.1981
- Aktenzeichen
- 1 BvR 640/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11420
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 58, 257 - 283
- DVBl 1982, 401-405 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1982, 755-758
- NJW 1982, 921-925 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1982, 242 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Gesetzgeber kann den Verordnungsgeber ermächtigen, Bestimmungen über die Versetzung eines Schülers in die nächsthöhere Klasse//Jahrgangsstufe durch Rechtsverordnung zu treffen. Durch rechtsstaatliches Bestimmtheitserfordernis genügt es, wenn in der Ermächtigung mit der Begründung "Versetzungen" umschrieben wird.
2. Zur Frage, inwieweit der Gesetzgeber verpflichtet ist, die Voraussetzungen für die Entlassung eines Schülers aus der Schule wegen unzureichender Leistungen selbst festzulegen.