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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.12.1980, Az.: 2 BvR 419/80

Grundrechtsträger; Deutsche Bundesregierung; Bereich der Außenpolitik; Schutz der Rechte ; Fremde Staaten; Revisionsgericht; Revisionssachen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.12.1980
Aktenzeichen
2 BvR 419/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 11196
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 55, 349 - 370
  • DVBl 1982, 83 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1981, 1499-1500 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Der Grundrechtsträger kann von der deutschen Bundesregierung nicht fordern, daß sie im Bereich der Außenpolitik bestimmte Schritte in die Wege leitet, um seine Rechte und Interessen gegenüber fremden Staaten zu schützen.

2. Wenn das Revisionsgericht infolge starker Arbeitsbelastung eine willkürfreie Reihenfolge für die zur Bearbeitung anstehenden Revisionssachen festgelet hat, und sind seit der Einlegung der Revision 19 Monate vergangen, ohne daß das Revisionsgericht mit der Sachbehandlung begonnen hat, ist das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Gebot eines wirkungsvollen Rechtsschutzes nicht verletzt.