Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.08.1980, Az.: 2 BvR 495/80
Institut der Führungsaufsicht; Keine verfassungsrechtlichen Einwände; Gefährdete Täter; Lebensführung; Kritische Zeiträume; Unterstützung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 15.08.1980
- Aktenzeichen
- 2 BvR 495/80
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1980, 11191
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG München I 07.03.1980 - StVK 541/79
- OLG München 24.04.1980 - 1 Ws 391/80
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 55, 28 - 32
- NJW 1981, 165 (amtl. Leitsatz)
- NStZ 1981, 21-22
Redaktioneller Leitsatz
Gegen das Institut der Führungsaufsicht bestehen von Verfassungs wegen auch dann keine Einwende, wenn im Zweifel steht, ob es seiner Aufgabe, gefährliche und gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen, voll gerecht wird.