Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.05.1980, Az.: 2 BvR 705/79
Anspruch auf rechtliches Gehör; Beschwerdeführer; Verteidiger; Gelegenheit zu Ausführungen; Letztes Wort
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 13.05.1980
- Aktenzeichen
- 2 BvR 705/79
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1980, 11187
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- AG Königstein/Taunus 02.04.1979 - 6 OWi 16 Js 23315/78 (118/78)
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerfGE 54, 140 - 142
Redaktioneller Leitsatz
Wenn entgegen § 258 StPO weder dem Beschwerdeführer noch dessen Verteidiger die Möglichkeit zu Ausführungen und Anträgen gegeben und dem Beschwerdeführer nicht das letzte Wort erteilt wird, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.