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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.10.1977, Az.: 2 BvR 631/77

Freilassung; Straftäter; Erpresserische Geiselnahme; Freigepreßte Personen; Fortsetzung des Strafverfahrens

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.10.1977
Aktenzeichen
2 BvR 631/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10987
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Regensburg 14.03.1977 - 1 StVK 192/76

Fundstellen

  • BVerfGE 48, 214
  • BVerfGE 46, 214 - 224
  • DRiZ 1978, 25-26
  • DVBl 1977, 962-964 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1978, 289-290 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 2355-2356 (Volltext mit amtl. LS) "Fall Pohle"

Redaktioneller Leitsatz

Wenn Straftäter bei einer erpresserischen Geiselnahme freigepreßt werden, ist der Staat von Verfassungs wegen verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um der freigepreßten Personen wieder habhaft zu werden, um dann das Strafverfahren oder die unterbrochene Strafvollstreckung gegen die Straftäter fortzusetzen.