Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 04.10.1977, Az.: 2 BvQ 8/77
Verbot von Verteidigerbesuchen; Verdacht; Terroristische Gewalttaten; Inhaftierte; Verteidiger; Staatliche Stellen; Aufklärung; Schwerwiegende Straftat; Abwägung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 04.10.1977
- Aktenzeichen
- 2 BvQ 8/77
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1977, 10966
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- BGH - 23.09.1977 - AZ: StB 215/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 46, 1 - 14
- DVBl 1977, 961-962 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1977, 714-716
- NJW 1977, 2157 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Weitere Verfahren: 2 BvQ 9/77; 2 BvQ 11/77; 2 BvQ 15/77 2 BvQ 15/77 u.a.
Ob das vorläufige Verbot von Verteidigerbesuchen bei unter dem Verdacht terroristischer Gewalttaten stehender Inhaftierter im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgehoben werden muß, ist fraglich. Daher muß diese Frage zwischen dem Interesse der Inhaftierten und ihren Verteidigern einerseits und der Gefährdung der Bemühungen staatlicher Stellen um Aufklärung einer schwerwiegenden Straftat andererseits geklärt werden.