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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 04.10.1977, Az.: 2 BvQ 8/77

Verbot von Verteidigerbesuchen; Verdacht; Terroristische Gewalttaten; Inhaftierte; Verteidiger; Staatliche Stellen; Aufklärung; Schwerwiegende Straftat; Abwägung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
04.10.1977
Aktenzeichen
2 BvQ 8/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10966
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BGH - 23.09.1977 - AZ: StB 215/77

Fundstellen

  • BVerfGE 46, 1 - 14
  • DVBl 1977, 961-962 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1977, 714-716
  • NJW 1977, 2157 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Weitere Verfahren: 2 BvQ 9/77; 2 BvQ 11/77; 2 BvQ 15/77 2 BvQ 15/77 u.a.

Ob das vorläufige Verbot von Verteidigerbesuchen bei unter dem Verdacht terroristischer Gewalttaten stehender Inhaftierter im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgehoben werden muß, ist fraglich. Daher muß diese Frage zwischen dem Interesse der Inhaftierten und ihren Verteidigern einerseits und der Gefährdung der Bemühungen staatlicher Stellen um Aufklärung einer schwerwiegenden Straftat andererseits geklärt werden.