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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.09.1977, Az.: 2 BvR 674/77

Tatbestandsverwirklichung; Verhältnis der Tatmehrheit; Kriminelle Vereinigung; Beihilfe zum Mord ; Verfassungsrecht

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.09.1977
Aktenzeichen
2 BvR 674/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10968
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Heidelberg 14.03.1977 - 7 Gs 105/77
LG Heidelberg 12.04.1977 - 1 Qs 29/77

Fundstellen

  • BVerfGE 45, 434 - 437
  • MDR 1978, 552 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1978, 414-415 (Volltext mit amtl. LS) "und Einzelstraftaten"

Redaktioneller Leitsatz

1. Wenn mehrere Tatbestandsverwirklichungen zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen, können sie auch dann "eine Tat" im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO (Art. 103 Abs. 3 GG) bilden.

2. Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist die Auffassung, daß die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und die in diesem Rahmen begangene Beihilfe zum Mord nicht "dieselbe Tat" im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG verkörpern.