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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 21.06.1977, Az.: 2 BvL 2/76

Besrafung einer Tat; Gesetzliche Bestimmtheit; Strafbarkeit; Begehung der Tat

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.06.1977
Aktenzeichen
2 BvL 2/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10990
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 45, 346 - 354
  • NJW 1978, 101

Redaktioneller Leitsatz

Der Art. 103 Abs. 2 GG besagt, daß eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Diesen Anforderungen trägt § 24 NdsArchG a. F. noch genüge.