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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 11.05.1976, Az.: 2 BvR 1027/75

Grundrecht auf rechtliches Gehör; Klageerzwingungsverfahren; Oberlandesgericht; Ungünstige Entscheidung; Geltung der Beweisanträge

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.05.1976
Aktenzeichen
2 BvR 1027/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 11063
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Zweibrücken 30.09.1975 - Ws 131/75

Fundstellen

  • BVerfGE 42, 172 - 176
  • NJW 1976, 1629 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Bevor eine den Beschuldigten ungünstige Entscheidung getroffen wird, verlangt das Grundrecht auf rechtliches Gehör, dem Beschludigten im Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht eine Anhörung zu gewähren.

2. Der Beschuldigte kann nicht darauf verwiesen werden, seine Einwendungen und Beweisanträge im nachfolgenden Hauptverfahren geltend zu machen. Dies liegt in der verfahrensrechtlichen Selbständigkeit des Klageerzwingungsverfahrens begründet.