Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 11.05.1976, Az.: 2 BvR 1027/75
Grundrecht auf rechtliches Gehör; Klageerzwingungsverfahren; Oberlandesgericht; Ungünstige Entscheidung; Geltung der Beweisanträge
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 11.05.1976
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1027/75
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1976, 11063
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Zweibrücken 30.09.1975 - Ws 131/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 42, 172 - 176
- NJW 1976, 1629 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Bevor eine den Beschuldigten ungünstige Entscheidung getroffen wird, verlangt das Grundrecht auf rechtliches Gehör, dem Beschludigten im Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht eine Anhörung zu gewähren.
2. Der Beschuldigte kann nicht darauf verwiesen werden, seine Einwendungen und Beweisanträge im nachfolgenden Hauptverfahren geltend zu machen. Dies liegt in der verfahrensrechtlichen Selbständigkeit des Klageerzwingungsverfahrens begründet.