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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.03.1973, Az.: 2 BvR 684/72

Informationsfreiheit; Allgemeines Gesetz; Ermittlungsergebnisse; Würdigung der Persönlichkeit; Untersuchungsgefangener; Unschuldsvermutung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.03.1973
Aktenzeichen
2 BvR 684/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 11029
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Braunschweig 08.09.1972 - Ws 116/72

Fundstellen

  • BVerfGE 35, 307 - 311
  • MDR 1974, 204-205 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Die Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG kann durch § 119 Abs. 3 StPO als "allgemeines Gesetz" eingeschränkt werden.

2. Aufgrund des bisherigen Ermittlungsergebnisses kann die Würdigung der Persönlichkeit eines Untersuchungsgefangenen ohne Verstoß gegen die Unschuldvermutung im Rahmen der Beurteilung, ob und welche Maßnahmen nach § 119 Abs. 3 StPO geboten sind, erfolgen.