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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.02.1973, Az.: 2 BvR 587/72

Verfassungsbeschwerde ist unzulässig; Wiedereinsetzung im Einspruchsverfahren; Wirksamkeit der Zustellung; Bedenken gegen Wirksamkeit der Zustellung; Prüfung im Einspruchsverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.02.1973
Aktenzeichen
2 BvR 587/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 11032
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Adelsheim 06.07.1972 - Cs 17/72
LG Mosbach 14.08.1972 - Qs 127/72

Fundstelle

  • BVerfGE 34, 335 - 338

Redaktioneller Leitsatz

Wenn Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über die Wiedereinsetzung im Einspruchsverfahren eingelegt wird, obwohl über den Einspruch selbst und damit über die Wirksamkeit der Zustellung noch nicht entschieden wurde und die Bedenken gegen die Wirksamkeit der Zustellung so stark sind, daß es naheliegt anzunehmen, das Gericht werde bei seiner abschließenden Prüfung im Einspruchsverfahren die Wirksamkeit der Zustellung verneinen, dann ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig .