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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 08.03.1972, Az.: 2 BvR 28/71

Beschlagnahme einer Karteikarte; Grundrecht auf Achtung des privaten Bereichs; Arzt; Patient; Karteikarte des Berufskollegen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.03.1972
Aktenzeichen
2 BvR 28/71
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1972, 10986
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Ellwangen 27.03.1969 - Qs 97/69

Fundstellen

  • BVerfGE 32, 373 - 387
  • DRiZ 1972, 208-209
  • DVBl 1972, 383-385 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1972, 563-565 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1972, 758-759 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 1123-1126 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

In aller Regel liegt eine Verletzung des dem Patienten zustehenden Grundrechts auf Achtung seines privaten Bereichs (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) darin, wenn bei einem Arzt die Karteikarte des Beschuldigten ohne oder gegen dessen Willen beschlagnahmt wird. Wenn sich die Karteikarte nicht mehr im Besitz des behandelnden Arztes, sondern im Gewahrsam eines Berufskollegen, der Praxis und Patientenkartei seines Vorgängers übernommen hat, befindet, trifft dies auch dann zu.