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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.07.1971, Az.: 2 BvR 118/71

Grundsatz des rechtlichen Gehörs ; Rechtsmittelbelehrung; Gesetzlicher Feiertag; Ablaufen der Rechtsmittelfrist

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.07.1971
Aktenzeichen
2 BvR 118/71
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1971, 10954
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Stuttgart 19.01.1971 - V Qs 6/71

Fundstellen

  • BVerfGE 31, 388 - 392
  • DÖV 1972, 323 (red. Leitsatz)
  • NJW 1971, 2217
  • NJW 1972, 243 (amtl. Leitsatz mit Anm.)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn eine Rechtsmittelbelehrung keinen Hinweis darauf beinhaltet, daß die Rechtsmittelfrist an einem gesetzlichen Feiertag, der innerhalb der Frist liegt, nicht abläuft, so verletzt dies nicht den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.