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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 26.05.1970, Az.: 2 BvR 664/65

Koalition; Betätigungsrecht; Personalratsmitglieder

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
26.05.1970
Aktenzeichen
2 BvR 664/65
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1970, 10930
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 28, 295 - 310
  • DB 1970, 1443-1445 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1970, 772-774 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • NJW 1970, 1635-1637 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1971, 825-828 (Urteilsbesprechung von Landesarbeitsgerichtsdirektor Dr. Eugen Stahlhacke)

Amtlicher Leitsatz

1. Zu der den Koalitionen und ihren Mitgliedern verfassungsrechtlich gewährleisteten Betätigung gehört auch die Werbung neuer Mitglieder. Der Gesetzgeber kann dieses Betätigungsrecht beschränken, soweit es zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten ist.

2. Es ist mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar, daß gewerkschaftlich organisierten Personalratsmitgliedern untersagt wird, während der Dienstzeit in ihrer Dienststelle Mitglieder für ihre Gewerkschaft zu werben.