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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 26.05.1970, Az.: 1 BvR 668/68

Grundrechtsverletzung; Rechtsstaatsprinzip; Soldat; Disziplinarmaßnahmen; Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern ; Verhängung von Arrestmaßnahmen ; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
26.05.1970
Aktenzeichen
1 BvR 668/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10928
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 28, 264 - 281
  • DÖV 1970, 718 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1970, 906 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1970, 1731-1732 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Weitere Verfahren: 1 BvR 710/68; 1 BvR 337/69

Wenn gegen einen Soldaten, der zur Zeit der Disziplinarmaßnahmen noch nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt war, wiederholte Arrestmaßnahmen verhängt werden, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, so werden weder das Grundrecht aus Art. 103 Abs. 3 GG noch das Rechtsstaatsprinzip verletzt.