Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.02.1970, Az.: 2 BvR 531/68
Soldatengesetz; Einschränkung des GG; Verteidigung der demokratischen Ordnung; Mißbrauch der Grundrechte; Verletzung der Dienstpflicht durch Offiziere; Freiheitlich-demokratische Ordnung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 18.02.1970
- Aktenzeichen
- 2 BvR 531/68
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1970, 10921
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- Truppendienstgericht
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 38, 36
- BVerfGE 28, 36 - 50
- DVBl 1970, 456-458 (Volltext mit amtl. LS)
- DÖV 1970, 417-418 (Volltext mit amtl. LS)
- JuS 1970, 531
- MDR 1970, 825 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 1268-1270 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Gesetze, die darauf abzielen, ein Grundrecht über die in ihm selbst angelegten Grenzen hinaus einzuschränken, werden durch Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG geregelt.
2. Die Verfassung fordert von ihren Bürgern eine Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Ordnung und die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie, die den Mißbrauch der Grundrechte zum Kampf gegen diese Ordnung nicht hinnimmt.
3. Wenn Offiziere und Unteroffiziere bei politischen Diskussionen innerhalb des Dienstes die freiheitlich-demokratische Ordnung in Frage stellen, dann folgt aus einer an den Grundsätzen der Verfassung orientierten Auslegung des § 10 Abs. 6 des Soldatengesetzes, daß sie ihre Dienstpflicht verletzen.