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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.10.1969, Az.: 1 BvR 93/67

Grundrecht bei strafprozessualen Maßnahmen; Beschlagnahme im Ermessen des Richters; Beschlagnahme nicht vorgeschrieben

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.10.1969
Aktenzeichen
1 BvR 93/67
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1969, 10912
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Köln 13.01.1967 - 31 Qs 9/66

Fundstelle

  • BVerfGE 27, 104 - 111

Redaktioneller Leitsatz

Weil eine Beschlagnahme in § 94 StPO nicht zwingend vorgeschrieben, sondern in das Ermessen des Richters gestellt ist, sind gerade bei vorläufigen strafprozessualen Maßnahmen die in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechte des Betroffenen sorgfältig zu berücksichtigen.