Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.06.1967, Az.: 2 BvR 143/61

Entziehung der Verteidigungsbefugnis; Recht der anwaltschaftlichen Berufsausübung; Ausschluß von der Verteidigung; Politische Gesinnung des Rechtsanwaltes; Schutz eines höherwertigen Rechtsguts

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.06.1967
Aktenzeichen
2 BvR 143/61
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1967, 10675
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BGH - 02.03.1961 - AZ: 3 StR 49/60

Fundstellen

  • BVerfGE 22, 114 - 124
  • JZ 1967, 567-568 (Volltext mit amtl. LS)
  • JuS 1968, 137
  • NJW 1967, 2051-2053 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Das grundrechtlich geschützte Recht der anwaltschaftlichen Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1GG) wird durch die Entziehung der Verteidigungsbefugnis angegriffen.

2. Wenn die Umstände es gebieten, um ein höherwertiges Rechtsgut zu schützen, dann ist der Ausschluß von der Verteidigung gegen den Willen des Mandante rechtens.

3. Wenn lediglich die persönlichen Umstände des Rechtsanwalts, seine politische Gesinnung und die in der Vergangenheit mit ihm gemachten Erfahrungen einen allgemeinen Verdacht nahelegen, liegt ein solcher Fall liegt nicht vor.