Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.06.1967, Az.: 2 BvR 143/61
Entziehung der Verteidigungsbefugnis; Recht der anwaltschaftlichen Berufsausübung; Ausschluß von der Verteidigung; Politische Gesinnung des Rechtsanwaltes; Schutz eines höherwertigen Rechtsguts
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 28.06.1967
- Aktenzeichen
- 2 BvR 143/61
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1967, 10675
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- BGH - 02.03.1961 - AZ: 3 StR 49/60
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 22, 114 - 124
- JZ 1967, 567-568 (Volltext mit amtl. LS)
- JuS 1968, 137
- NJW 1967, 2051-2053 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Das grundrechtlich geschützte Recht der anwaltschaftlichen Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1GG) wird durch die Entziehung der Verteidigungsbefugnis angegriffen.
2. Wenn die Umstände es gebieten, um ein höherwertiges Rechtsgut zu schützen, dann ist der Ausschluß von der Verteidigung gegen den Willen des Mandante rechtens.
3. Wenn lediglich die persönlichen Umstände des Rechtsanwalts, seine politische Gesinnung und die in der Vergangenheit mit ihm gemachten Erfahrungen einen allgemeinen Verdacht nahelegen, liegt ein solcher Fall liegt nicht vor.