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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.03.1966, Az.: 1 BvR 675/65

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Aussetzung des Haftbefehls; Verletzung Grunsatzes der Verhältnismäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.03.1966
Aktenzeichen
1 BvR 675/65
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1966, 12297
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Frankfurt/M.

Fundstelle

  • NJW 1966, 772

Redaktioneller Leitsatz

Leitsatz der Redaktion:

Wenn die Möglichkeit einer Aussetzung des Haftbefehls verneint wird und bei Anwendung des § 112 Abs. 4 StPO eine dahingehende Prüfung unterlassen wird, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt.