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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 26.11.1963, Az.: 2 BvR 301/63

Beschwerdeführer; Begründung der Beschwerde; Beschwerdegericht

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
26.11.1963
Aktenzeichen
2 BvR 301/63
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1963, 10285
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
Truppendienstgericht Marburg 28.05.1963 - B 1 - BLb 20/63

Fundstellen

  • BVerfGE 17, 191 - 193
  • DVBl 1964, 230-231 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1965, 393 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Das Beschwerdegericht muß mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung angemessenen Zeit warten, wenn es für die Begründung keine Frist gesetzt hat. Dies tritt ein, wenn der Beschwerdeführer eine Begründung der Beschwerde ausdrücklich vorbehält.

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn es vorher entscheidet.