Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 08.11.1960, Az.: 1 BvR 59/60

Grundrecht auf Glaubensfreiheit; Glaubensfreiheit; Schutz der Glaubensfreiheit; Werbung um Glauben; Abwerbung von Glauben

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.11.1960
Aktenzeichen
1 BvR 59/60
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1960, 10305
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BGH 28.12.1955 - StE 22/52 (AK 115/55)

Fundstellen

  • BVerfGE 12, 1
  • BayVBl 1961, 52
  • JZ 1961, 120
  • NJW 1961, 211

Redaktioneller Leitsatz

1. Auszusprechen und auch zu verschweigen, was man glaubt oder nicht glaubt, ist mit dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit vereinbar.

2. Sowohl das Werben für den eigenen Glauben, als auch das Abwerben von einem fremden Glauben, sind in der Glaubensfreiheit enthalten.

3. Die Glaubensfreiheit schützt nicht denjenigen, der einem anderen für die Lösung von seinem Glauben unter Ausnutzung besonderer Verhältnisse Genußmittel verspricht.