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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.03.1960, Az.: 2 BvR 251/60

Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Beschwerdegericht; Ablehnung des Hauptverfahrens; Beschwerde der Staatsanwaltschaft

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.03.1960
Aktenzeichen
2 BvR 251/60
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1960, 10309
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Kiel 19.11.1959 - 13 Qs 214/59

Fundstellen

  • BVerfGE 11, 29 - 30
  • MDR 1960, 469 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn der Angeschuldigte vor Entscheidung des Beschwerdegerichts die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt bekommt und das Erstgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist verletzt.