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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 10.07.1958, Az.: 1 BvR 532/56

Auslieferungsverfahren; Zulässigkeit von Auslieferungsverfahren; Auslieferung von Nichtddeutschen; Auslieferungshaftbefehl

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
10.07.1958
Aktenzeichen
1 BvR 532/56
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1958, 10243
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG München 31.01.1956, 31.08 .1956 bzw. 12.10.1956 - AR 9/56 (2/56)

Fundstellen

  • BVerfGE 8, 81 - 88
  • DÖV 1958, 958 (amtl. Leitsatz)
  • JZ 1958, 660-661 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1958, 656-657 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1958, 1436 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

1.Von Amts wegen haben die Behörden in einem Auslieferungsverfahren die Zulässigkeit der beantragten Maßnahme festzustellen.

2. Bei dem Auszuliefernden hat es sich um einen Nichtdeutschen zu handeln.Dazu besteht laut Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG die Verpflichtung.

3. Ein Auslieferungshaftbefehl verstößt gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn nicht zuvor die genannten Feststellungen gemacht wurden.