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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.10.2006, Az.: B 6 KA 48/05 R

Vereinbarkeit der bundesrechtlichen Vorgaben für die Honorierung von Laborleistungen mit höherrangigem Recht; Ausgestaltung der Honorarverteilung im Honorarverteilungsmaßstab (HVM); Wirtschaftlichkeitsbonus und Laborbudget als Anreize für Basis- und Speziallaborleistungen in dem erforderlichen Umfang; Einsparungen ohne Gefährdung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten; Berechtigung der Vertragspartner der Bundesmantelverträge zur Abweichung von für den Regelfall vorgeschriebenen punktzahlmäßigen Bewertungen von Leistungen; Gleichheitswidrige Benachteiligung von Laborärzten gegenüber anderen Arztgruppen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.10.2006
Aktenzeichen
B 6 KA 48/05 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 33312
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]