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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.07.2006, Az.: B 6 KA 9/05 R

Überprüfung der Regelung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) hinsichtlich des Einbehaltes von Honorarforderungen bei zu knapp bemessenem Gesamtvergütungsvolumen; Bestimmung der Höhe des Einbehaltes von Honorarforderungen nach der Größe der Praxis; Vornahme höherer Honorarkürzungen bei Praxen mit einem höheren Umsatzvolumen; Bestimmung des Sinns und Zwecks der Regelung über die progressiven HVM-Honorareinbehalte; Verpflichtung der Berücksichtigung des Gebots leistungsproportionaler Vergütung bei Erlass des HVM; Überprüfung der gleichen Behandlung von Kieferorthopäden und Allgemeinzahnärzten im Hinblick auf eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.07.2006
Aktenzeichen
B 6 KA 9/05 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 28636
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]