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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.01.1997, Az.: 4 RA 23/96

Entschädigungsrente; Aberkennung; Kürzung; Ermächtigung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.01.1997
Aktenzeichen
4 RA 23/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 11901
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Schwerin 16.06.1994 - S 1 An 100/92
LSG Neubrandenburg 29.11.1995 - L 1 An 16/94

Fundstellen

  • NJ 1997, 616 (Volltext mit amtl. LS)
  • SGb 1997, 263 (Kurzinformation)
  • SozSich 1998, 267-273

Amtlicher Leitsatz

1. Für eine vorläufige Aberkennung oder Kürzung des Rechts auf Entschädigungsrente gibt es keine Ermächtigung.

2. Zu den Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit.