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Bundessozialgericht
Beschl. v. 26.06.1996, Az.: 12 RK 41/94

Vereinbarkeit des Ausschlusses von versicherungsfreien Rentnern von der Krankenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz; Verstoß der Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gegen das Grundgesetz

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.06.1996
Aktenzeichen
12 RK 41/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1996, 20349
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Sind die Regelungen

    1. 1.

      in § 5 Abs. 1 Nr .11 Halbs. 1 SGB V i.d.F. des Art. 1 Nr. 1 GSG vom 21.12.1992 und

    2. 2.

      in Art. 56 Abs. 1 S. 1 GRG vom 20.12.1988 i.V.m. Art. 56 Abs. 3 Halbs. 1 GRG i.d.F. des Art. 25 Nr. 1 GSG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, soweit danach Rentner, welche die Vorversicherungszeiten zusammen mit solchen Zeiten einer freiwilligen Versicherung erfüllen, in denen sie als Beschäftigte wegen Überschreitens der Entgeltgrenzen des § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO und des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 1 SGB V versicherungsfrei waren und Anspruch auf einen Beitragszuschuß nach § 405 Abs. 1 RVO oder § 257 Abs. 1 SGB V hatten, von der Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen und auf eine fortbestehende freiwillige Versicherung ohne die Beitragsvorteile versicherungspflichtiger Rentner verwiesen sind?

  2. 2.

    Die Neuregelung der KVdR im GRG bzw GSG verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG.