Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Beschl. v. 31.05.1996, Az.: 2 S (U) 3/96

Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats im Anschlusss

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.05.1996
Aktenzeichen
2 S (U) 3/96
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1996, 20118
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hat
am 31. Mai 1996
beschlossen:

Gründe

1

In der Vorlagesache des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 4. März 1996 - II ZR 123/94 -) an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB 1/96) in Sachen ... ua.

2

Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 28. Februar 1986 - 2 RU 21/85 -) schließt sich der Senat der neueren Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs im Vorlagebeschluß vom 4. März 1996 - II ZR 123/94 - zur Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH für sowohl rechtsgeschäftlich als auch sonstige Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft an.