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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.02.1996, Az.: 12 RK 33/94

Wissentschaftliche Ausbildung; Unentgeltliche Beschäftigung; Praktikum; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Vorversicherungsfrist

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.02.1996
Aktenzeichen
12 RK 33/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 11705
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Düsseldorf 10.03.1992 - S 4 Kr 92/90
LSG Essen 13.05.1993 - L 16 Kr 148/92

Fundstellen

  • NZS 1996, 524-526 (Volltext mit amtl. LS)
  • SGb 1996, 268-269 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Auch in einer unentgeltlichen Beschäftigung zur wissenschaftlichen Ausbildung für den zukünftigen Beruf (Praktikum) vor dem Studium liegt die erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, mit der die Rahmenfrist für die Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner beginnt.