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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.12.1995, Az.: 5/4 RA 52/94

Nachversicherung; Juristenausbildung; Erwerb beruflicher Kenntnisse; Betriebliche Berufsbildung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.12.1995
Aktenzeichen
5/4 RA 52/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 11717
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Bayreuth 10.09.1991 - S 10 An 144/88
LSG München 22.02.1994 - L 11 An 161/91

Fundstellen

  • DStR 1996, 1258 (Kurzinformation)
  • NZS 1996, 340 (amtl. Leitsatz)
  • SGb 1996, 166 (Kurzinformation)
  • SozSich 1997, 74

Amtlicher Leitsatz

Der Absolvent der früheren bayerischen einstufigen Juristenausbildung übte auch während des "Spezialstudiums", des "Integrativstudiums II" sowie während der anschließenden Zeit bis zur Ablegung der Schlußprüfung eine Beschäftigung zum Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung i. S. des § 7 II SGB IV aus. Er ist für diese Zeiten bei Ausscheiden aus der Beschäftigung nachzuversichern.