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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.05.1995, Az.: 2 RV 30/94

Arbeitsunfall; Mittagspause; Unfallversicherungsschutz

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.05.1995
Aktenzeichen
2 RV 30/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 11702
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz kann auch auf dem Weg zum Einkauf von Lebensmittel in der Mittagspause bestehen.

2. Der Kauf von Lebensmitteln zum alsbaldigen Verzehr während der Mittagspause steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.