Bundessozialgericht
Urt. v. 23.06.1994, Az.: 12 RR 72/92
Rentenversicherung; GmbH-Geschäftsführer; Beschäftigung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 23.06.1994
- Aktenzeichen
- 12 RR 72/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 11732
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- Eckhardt, amtl., WiB 94, 777
- NJW 1994, 2975
- NJW 1994, 2974-2975 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Anhaltspunkte für das Nichtbestehen einer rentenversicherungspflichtigen "Beschäftigung" i. S. der §§ 1 SGB VI, 7 S. 1 I SGB IV eines angestellten GmbH-Geschäftsführers liegen vor, wenn dieser - ungeachtet seiner rechtlichen Weisungsgebundenheit - zugleich Arbeitgeber des GmbH-Geschäftsführers ist, sich faktisch als zweiter (oder stellvertretender) Geschäftsführer betätigt, absprachegemäß nur sehr eingeschränkt Arbeitsleistungen erledigt oder aufgrund seines Stimmenanteils - gegebenenfalls gemeinsam mit seinem Ehegatten - mittelbaren Einfluß auf sein Anstellungsverhältnis genommen hat.