Bundessozialgericht
Urt. v. 21.01.1993, Az.: 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch; Verwirkung; Witwenrente
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 21.01.1993
- Aktenzeichen
- 13 BJ 207/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 11551
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Nürnberg 30.04.1991 - S 5 Ar 254/90
- LSG München 02.06.1992 - L 5 Ar 489/91
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1993, 661-662 (Volltext mit amtl. LS)
- NZS 1993, 280 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Es ist durch die Rechtsprechung zum Beamten- und Kriegsopferentschädigungsrecht hinreichend geklärt, daß auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auf die wiederaufgelebte Witwenrente keine Anrechnung eines fiktiven Unterhaltsanspruchs der Witwe gegen ihren zweiten Ehemann stattfindet, wenn diese durch ein offensichtlich schwerwiegendes ehewidriges Verhalten gem. § 1579 Nr. 6 BGB einen nachehelichen Unterhaltsanspruch verwirkt hat.
2. Eine die Bedeutung einer Norm betreffende Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn zur Auslegung vergleichbarer Regelungen schon höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte dafür geben, wie die konkret aufgeworfene Frage zu beantworten ist.