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Bundessozialgericht
Urt. v. 09.08.1990, Az.: 7 RAr 62/89

Wiederbesetzung nach Kündigung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
09.08.1990
Aktenzeichen
7 RAr 62/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11173
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Würzburg 28.09.1987 - S 9 Al 320/86
LSG München 28.02.1989 - L 8 Al 318/87

Fundstelle

  • NZA 1991, 325-327 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses freigewordene Arbeitsplatz ist ungeachtet einer zeitlichen Verzögerung aus diesem Anlaß wiederbesetzt worden (§ 2 I Nr. 5 a), wenn der Arbeitgeber die Absicht hierzu von vornherein hatte und dieser Zusammenhang von den Begleitumständen objektiv getragen wird.