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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.06.1990, Az.: 7 RAr 132/88

VA-Aufhebung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.06.1990
Aktenzeichen
7 RAr 132/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11385
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Konstanz 21.08.1987 - S 7 Ar 181/87
LSG Stuttgart 21.09.1988 - L 3 Ar 93/88

Fundstelle

  • NZA 1991, 117 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die rückwirkende Aufhebung von Arbeitslosenhilfe gem. § 48 II 1 Nr. 3 SGB X bedarf der Ausübung von Ermessen, wenn der Umfang der Leistungsüberzahlung auch darauf beruht, daß der zuständige Arbeitsvermittler die Leistungsabteilung des Arbeitsamtes nicht über die ihm vom Arbeitslosen mit geteilte Aufnahme einer Nebentätigkeit unterrichtet hat.

2. Das Mitverschulden des Leistungsträgers an einer Leistungsüberzahlung kann in allen Fällen des § 48 II 1 SGB X derart von (atypischer) Bedeutung sein, daß die rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung die Ausübung von Ermessen erfordert (Anschluß an BSG, SozR 1300 § 48 Nr. 53).