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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.06.1990, Az.: 5 RJ 79/89

Ausländischer Versicherungsträger; Versicherungszeit; Anrechnung; Verbindlichkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.06.1990
Aktenzeichen
5 RJ 79/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11359
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Augsburg 29.07.1987 - S 4 Ar 5071/87
LSG München 08.08.1989 - L 6 Ar 646/87

Fundstelle

  • SGb 1990, 365 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Die Entscheidung des ausländischen Versicherungsträgers, daß keine nach seinen Rechtsvorschriften anrechenbaren Versicherungszeiten vorhanden seien, ist grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für solche früheren Versicherungszeiten, die nicht mehr anrechenbar sind, weil sie auf Antrag des Versicherten in ein nicht der EWGV 1408/71 unterliegendes Versorgungssystem übertragen worden sind.