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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.06.1990, Az.: 5 RJ 46/89

Facharbeiter; Berufsunfähigkeit ; Kraftfahrzeughandwerker; Kraftfahrer

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.06.1990
Aktenzeichen
5 RJ 46/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11343
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Nürnberg 12.08.1986 - S 3 Ar 539/85
LSG München 20.09.1988 - L 6 Ar 686/86

Fundstellen

  • NZA 1991, 117-118 (Volltext mit amtl. LS)
  • SGb 1990, 364 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Der bisherige Beruf eines Versicherten ist jedenfalls dann derjenige eines Facharbeiters i. S. des Mehrstufenschemas bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit, wenn dem Versicherten seine abgeschlossene Ausbildung als Kraftfahrzeughandwerker erst den Zugang zu der - tariflich einem Facharbeiter gleichgestellten - Tätigkeit als Kraftfahrer ermöglicht hat.