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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.02.1990, Az.: 10 RKg 28/88

Berufspraktische Tätigkeit; Fachoberschule; Aufnahme; Berufsausbildung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.02.1990
Aktenzeichen
10 RKg 28/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11368
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Gießen 16.06.1987 - S 12 Kg 28/84
LSG Darmstadt 05.10.1988 - L 6 Kg 836/87

Amtlicher Leitsatz

Eine berufspraktische Tätigkeit, durch welche die Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in eine Fachoberschule erreicht werden sollen, ist keine Berufsausbildung iS von § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 BKGG.