Bundessozialgericht
Urt. v. 15.02.1990, Az.: 7 RAr 22/89
Leisungsverweigerung; Klageart
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 15.02.1990
- Aktenzeichen
- 7 RAr 22/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 11241
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LSG Hessen - 02.11.1988 - AZ: L 6 Ar 992/86
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZA 1990, 705-706 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Lehnt das Arbeitsamt im Leistungsverfahren geltend gemachte Leistungen ganz oder teilweise ab, ist die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 IV SGG) zu erheben.
2. Lehnt das Arbeitsamt auf eine Anzeige des Arbeitsausfalls die Anerkennung der Voraussetzungen nach den §§ 63, 64 I für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ab, ist Rechtsschutz grundsätzlich durch die verbundene Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 I SGG) mit dem Ziel der Anerkennung zu suchen.