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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.02.1990, Az.: 7 RAr 22/89

Leisungsverweigerung; Klageart

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.02.1990
Aktenzeichen
7 RAr 22/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11241
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LSG Hessen - 02.11.1988 - AZ: L 6 Ar 992/86

Fundstelle

  • NZA 1990, 705-706 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Lehnt das Arbeitsamt im Leistungsverfahren geltend gemachte Leistungen ganz oder teilweise ab, ist die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 IV SGG) zu erheben.

2. Lehnt das Arbeitsamt auf eine Anzeige des Arbeitsausfalls die Anerkennung der Voraussetzungen nach den §§ 63, 64 I für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ab, ist Rechtsschutz grundsätzlich durch die verbundene Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 I SGG) mit dem Ziel der Anerkennung zu suchen.