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Bundessozialgericht
Urt. v. 29.11.1989, Az.: 7 BAr 130/88

Nichtzulassungsbeschwerde; Abweichung; Verkündung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
29.11.1989
Aktenzeichen
7 BAr 130/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11485
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Augsburg 20.05.1987 - S 15 Al 562/86
LSG München 18.08.1988 - L 9 Al 171/87

Fundstelle

  • SozR 1500 § 160a Nr 67

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Abweichung, wenn das Urteil, von dem das Landessozialgericht (angeblich) abgewichen ist, zwar verkündet, vor Ablauf der Begründungsfrist aber nicht abgesetzt worden ist.

2. Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn das Landessozialgericht eine Vorschrift, die in dem angezogenen Urteil des Bundessozialgerichts angewendet worden ist, nicht erwähnt und nicht angewendet hat.