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Bundessozialgericht
Urt. v. 06.09.1989, Az.: 9 BV 64/88

Rechtliches Gehör; Beweiswürdigung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
06.09.1989
Aktenzeichen
9 BV 64/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11237
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Frankfurt 06.09.1983 - S 12 V 342/81
LSG Darmstadt 21.01.1988 - L 5 V 1326/83

Fundstellen

  • NJW 1990, 407 (amtl. Leitsatz)
  • SozR 1500 § 160 Nr 70

Amtlicher Leitsatz

Kann ein Beteiligter nach dem bisherigen Verfahren davon ausgehen das schädigende Ereignis nicht mehr zweifelhaft und nur noch der Ursachenzusammenhang strittig sei, so hat das Gericht bei anderer Würdigung - notfalls nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - darauf hinzuweisen und Gelegenheit zu geben, einen Beweisantrag zu stellen.